Touristik Service Dinkelsbühl (Druckversion)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Landestheater Dinkelsbühl und seinen Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrags über den Erwerb einer Eintrittskarte (Karte).

§ 2 Besucher, Einlass

(1) Besucher ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Karte besitzt.

(2) Nur die offiziellen Spielpläne des Landestheaters, die von ihm veröffentlicht sind, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.

(3) Die Spielstätten des Landestheaters und die Tageskasse werden in der Regel 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

(4) Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Karte gedruckten Sitzplatz besteht für Besucher, die zu spät kommen, nicht mehr; es werden, falls vorhanden, dann andere Plätze (z.B. hinten oder am Rand) angeboten.

§ 3 Karten

(1) Karten können auf Grund schriftlicher (vgl. § 4) oder telefonischer Bestellung (vgl. § 6), an den Schaltern (vgl. § 5) oder online (vgl. § 7) nach Maßgabe folgender Regelungen erworben werden.

(2) Die Kartenabgabe erfolgt nach Zahlungseingang bzw. anderweitiger Sicherstellung der Bezahlung (Lastschrifteinzug u.ä.).

(3) Die Rücknahme gekaufter Karten ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Sie aus terminlichen Gründen am Besuch der Veranstaltung verhindert sein sollten.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Vorstellung können Sie Ihre Eintrittskarte für eine Bearbeitungsgebühr von Euro 2,50 gegen eine Karte für eine andere Vorstellung in derselben Saison eintauschen. Bei Vorstellungsänderungen können die Karten vor Beginn der Aufführung zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Vorstellungsänderung/-ausfall (am Tag der geplanten Vorstellung) ist eine Rückgabe innerhalb von 8 Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich. Die Rückgabe der Karte kann nur bei der Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der die Karte erworben wurde.

(4) Die Spielleitung behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit der SchauspielerInnen und des Publikums oder aus sonstigem wichtigen Grund eine begonnene Vorstellung zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine Erstattung des Kaufpreises findet nicht statt.

§ 4 Schriftliche Bestellungen

(1) Schriftliche Bestellungen oder Bestellungen per eMail gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit der Bezahlung verbindlich. Mit der Reservierungsbestätigung wird eine Frist zur Bezahlung (im Regelfall 10 Tage) übermittelt; in begründeten Einzelfällen kann die Frist auch verkürzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung wird das Landestheater Dinkelsbühl anderweitig über die Karten verfügen.

(2) Falls die Anzahl der schriftlich bestellten Karten die hierfür vorgesehenen Kontingente übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung begrenzt werden.

(3) Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch bzw. bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse abgeholt werden (siehe § 2 Abs. 3).

(4) Für schriftlich oder per eMail bestellte Karten wird eine Bearbeitungsgebühr von 3 € erhoben.

§ 5 Schalterverkauf

(1) Der Beginn des Vorverkaufs ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.
(2) Die Kartenabgabe kann gemäß § 4 Abs. 2 begrenzt werden.

§ 6 Telefonischer Verkauf

(1) Telefonische Bestellungen werden erst nach Zahlungseingang verbindlich. Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt bezahlt werden. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.

(3) § 4 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.

§ 7 Online-Verkauf

(1) Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit Bankeinzugsermächtigung erfolgen. Eine Einlösung von Geschenkgutscheinen bzw. Abonnement-Wertgutscheinen ist bei der Online-Bestellung nicht möglich. Nach dem Kauf können Karten, die im Online-Verkauf erworben wurden, nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

(2) Mit jeder online erworbenen Karte wird eine Systemgebühr in Höhe von 1,-€ erhoben.

(3) § 4 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.

§ 8 Gutscheine

(1) Gutscheine gelten nur für die Theatersaison (Sommer- bzw. Winterspielzeit), für die sie ausgegeben werden; eine Übertragung in eine andere Saison ist ausgeschlossen. Die Einlösung hat während der laufenden Saison spätestens bis zu dem im Gutschein bestimmten Termin zu erfolgen. Nach Fristablauf besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung.

(2) Bei Verlust des Gutscheins kann kein Ersatz geleistet werden.

§ 9 Datenschutzbestimmungen

(1) Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.

(2) Die bei der Erstbestellung erfassten persönlichen Daten sowie spätere Änderungen der persönlichen Daten während einer Buchung werden für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gespeichert. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbesondere die Einrichtung des persönlichen Kundenkontos, die Durchführung von Reservierung, Buchung und Zahlung, im Falle von Postversand die Zustellung sämtlicher Unterlagen an die genannte Lieferadresse, ggf. die Abwicklung von Stornierungen und Erstattungen verstanden.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen wird. Eine Abwicklung von Bestellungen ist bis zur Bezahlung offener Forderungen nicht möglich. Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren ist ggf. die Durchführung einer Bonitätsprüfung vorbehalten.

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte, die Bestands- und Nutzungsdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die im Verdachtsfall zum Aufdecken sowie Unterbinden von in betrügerischer Absicht eingereichten Bestellungen und sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen erforderlich sind.

(5) Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt. Unter Kundenbetreuung werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen.

(6) Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Landestheaters Dinkelsbühl Daten verarbeiten, sind im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vertraglich streng verpflichtet und zählen datenschutzrechtlich nicht zu Dritten.

§ 10 Ermäßigte Eintrittspreise

(1) Ermäßigungen werden insbesondere gewährt für
SchülerInnen, StudentInnen, Zivil- und Wehrdienstleistende, öffentlich-rechtliche Leistungsempfänger, Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen, Schwerbeschädigte (mind. 60%), Sehbehinderte mit Merkmal „Bl“ und deren Begleitpersonen sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkmal „B“. Während der Winterspielzeit dürfen wir leider keine Seniorenermäßigung mehr anbieten!

(2) Für Schülergruppen (Schulklassen mit aufsichtsführenden Lehrkräften) können bei Sammelbestellungen ermäßigte Karten reserviert werden. Auf je 10 Schülerkarten wird eine kostenfreie „Betreuerkarte“ gewährt;

(3) Um die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen ist dem Kontrollpersonal unaufgefordert der Berechtigungs-Nachweis zum Kauf der ermäßigten Eintrittskarte vorzulegen (z. B. Schüler- oder Studentenausweis). Ein fehlender Nachweis berechtigt das Theater zur nachträglichen Eintrittspreis-Erhebung, zuzüglich einer Bearbeitungs-Gebühr von 3,- € pro Karte.

§ 11 Kartenverlust

Verliert ein Besucher seine Karte, kann ihm an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Karte gelöst worden ist. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.

§ 12 Hausrecht, Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

(1) Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben.

(2) Besucher und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände des Theaters anzubieten oder weiterzuverkaufen, oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus bzw. vom Gelände verwiesen werden.

(3) Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben.

(4) Der Gebrauch von Handys im Zuschauerraum wird ausdrücklich untersagt.

(5) Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist untersagt.

(6) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.

(7) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

(8) Bei Zuwiderhandlungen kann der Zutritt verweigert werden bzw. die störende Person aus dem Zuschauerraum bzw. Gebäude oder vom Gelände verwiesen werden.

§ 13 In-Kraft-Treten

Diese Benutzungsbedingungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft.

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